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Du hast Interesse, im technischen Hilfswerk mitzuwirken oder willst nicht zur Bundeswehr?
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich
- das 17. Lebensjahr vollendet habe und
- noch nicht 60 Jahre alt bin,
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
Solltest wir dein Interesse geweckt haben und möchtest an der Grundausbildung teilnehmen, setze dich per E-mail mit uns in Verbindung
( webmaster@thw-zell.de ) oder komm einfach zu einem der Ausbildungstermine ab 08:00 Uhr in die THW- Unterkunft ( Am Meerpool 3, Zell-Barl )
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